Erste Einrichtungen bereits insolvent!
Landesregierung muss sofort umsteuern und Bürokratiemonster bändigen
Mit Verweis auf das Bundesteilhabegesetz hat das hessische Sozialministerium beschlossen, die bewährte und funktionierende Finanzierungssystematik der Behindertenhilfe abzuschaffen.
Seit dem 1. Juli 2023 stehen deswegen viele Einrichtungen der Behindertenhilfe ohne Vergütungsvereinbarung mit den Sozialhilfeträgern (bspw. Landeswohlfahrtverband LWV) da. Dies betrifft besonders die bislang pauschal finanzierten Tagesstätten. Seit dem 1. Juli sind damit Vorleistungen durch den LWV Hessen und die damit verbundene Kostenerstattung durch den zuständigen Leistungsträger entfallen.
Aus Sicht der Klimaliste Hessen Wählerliste muss diesen Einrichtungen unbürokratisch und schnell geholfen werden. Es kann nicht sein, dass sich Insolvenzen von Behindertenhilfe-Einrichtungen wg. falscher politischer Weichenstellungen häufen.
Der „PiT Hessen“ (Personenzentrierter integrierter Teilhabeplan Hessen) (seit Juli 2023) sieht vor, dass behinderte Menschen individuell eingestuft werden und die betreuende Einrichtung für diese Menschen diesen neu ermittelten individuellen Betrag (Satz) bekommt. Das Antragsverfahren ist komplex und es fehlt das erforderliche Personal zur Einstufung, um die Anträge auch bearbeiten zu können. „Dies ist ein bürokratisches und in der Praxis nicht zu bewältigendes Konstrukt, was da geschaffen wurde, ohne Not und nur mit Verweis auf das Bundesteilhabegesetz, das die Rechte behinderter Menschen eigentlich stärken soll.“ so Spitzenkandidatin Claudia von Eisenhart Rothe.
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