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KLIMALISTE Hessen WÄHLERLISTE unterwegs:
Straßenbau im Tal der Jossoller Aue stoppen!
Trassenwanderung an der Ortsumgehung Reiskirchen/Lindenstruth (B49n)

Marburg, 18.9.2023
Die KLIMALISTE Hessen WÄHLERLISTE fordert Verkehrsminister Al Wazir auf, den geplanten Fernstraßenbau in der Wieseckaue von Reiskirchen zu stoppen. Dieser Straßenbau umfasst eine 5,7 km lange Strecke, davon verlaufen 2 km entlang des FFH-Gebietes „Wieseck Aue und Jossoller Aue“. Laut Angaben des Vorhabenträgers beträgt der Flächenverlust durch die gesamte Trasse über 15 Hektar (ha).

Die KLIMALISTE Hessen WÄHLERLISTE fordert Hessen Mobil auf, erneut in die Alternativenprüfung einzusteigen und die schonendere Nordumgehung erneut zu prüfen.

Spitzenkandidat Wulf Hahn (Marburg) berichtete bei der Trassenbegehung den Teilnehmenden davon, dass die Nordvariante eine deutlich bessere Entlastung für Reiskirchen verspricht als die Südvariante.

Im vergangenen Klageverfahren hatte Hessen Mobil eingeräumt, dass die Südvariante nicht besser abschneide als die Nordvariante. Die Richter am VGH hatten nicht erkannt, dass der Mehrverkehr aus dem Süden von 2.000 Kfz/24h aus Hattenrod für die Südumgehung nicht erklärt werden konnte. Die Umgehungsbelastung von 10.300 Kfz/24h war daher um 2.000 Kfz/24h zu hoch angegeben, die Belastung der Nordumgehung mit 7.900 Kfz/24h zu niedrig ermittelt worden, da dort die Neubaugebiete entstehen sollen.

Auch die Frage der Baukosten wurde beleuchtet. Der VGH hatte nicht berücksichtigt, dass Hessen Mobil die Kosten des Brückenbauwerks über die Wieseck und die Vogelsbergbahn zweimal eingerechnet hatte, sodass überhöhte Baukosten bei der Nordumgehung in den Variantenvergleich eingeflossen sind. Der VGH hat sich mit den fehlerhaften Baukostenermittlungen für die Nordvariante nicht ausreichend beschäftigt, obwohl hierzu eine ergänzende Stellungnahme von den Klägern vorgelegt wurde.

Teilnehmer an der Trassenbegehung Reiskirchen-Lindenstruth

Die erheblichen Zusatzkosten von über 2 Mio. € für die Fledermausschutzbauwerke, die erst im Klageverfahren als notwendig erkannt wurden, wurden im Variantenvergleich ebenfalls nicht berücksichtigt.

Nach der Begehung oberhalb der Querung der Wieseck an der A 5 und der Umrundung des schützenswerten Waldgebietes am Nonnenköpfel wurde am Neubaugebiet Südviertel die enge Trassenführung am Siedlungsrand und die mangelhafte Artenschutzmaßnahme für die Goldammer diskutiert.

Die Trasse direkt an den neu gebauten Wohnhäusern, besonders an der L 3129, wird die Lebensqualität im Neubaugebiet komplett entwerten.

Am Sonnenhof wurde die Lage der 50m breiten Trasse mit fast 10m tiefen Einschnitten an der Hanglage zur Platte angesehen. Für den Sonnenhof mit den hofnahen Weideflächen ist die Ortsumgehung ein tiefer Einschnitt, der ohne weitreichende Kompensationsmaßnahmen nicht weiter betrieben werden kann.

Abschließend sagte Wulf Hahn, dass erst nach der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde der Revision beim BVerwG Klarheit bestehe, wie es mit der Ortsumgehung weitergehe.

Solange hänge die Ortsumgehung in der Schwebe, und mit neuen Mehrheiten in Wiesbaden könne die Umsetzung der Umgehung wieder hinterfragt werden.

Für Nachfragen:

Wulf Hahn mobil 0160- 984 87 805
Mail: w.hahn@klimaliste-hessen.de