Unser Wahlprogramm für den Vogelsberg
Wir wollen auf Kreisebene die Einhaltung des 1,5-Grad Ziels erreichen.
Für die Wahl des Kreistags treten wir am 14. März 2021 an
Vorwort
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Unsere Kernthemen
Umsetzung des bereits erstellten Klimaschutzkonzepts & Überwachung der Umsetzung in den Kommunen.
Grundwasserproblematik im Vogelsberg
Nachhaltige Ernährung / Artenschutz / Landwirtschaft
Arbeitspapier für die Klimaneutralität im Vogelsberg bis 2040
Vorwort
Das Wahlprogramm der Klimaliste Vogelsbergkreis hat zum Ziel, den Ausstoß an Treibhausgasen im Vogelsbergkreis in den nächsten Jahren massiv zu reduzieren, dies als Beitrag auf kommunaler Ebene, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Der Kampf gegen die Klimakrise ist zweifellos ein globales Problem, der Kampf beginnt jedoch auf der lokalen Ebene. Laut aktuellen wissenschaftlichen Studien reicht es nicht aus, dass Deutschland – wie nach dem Pariser Abkommen angekündigt – die CO2 Emissionen bis 2030 um nur 55% gegenüber 1990 senkt. Die Klimaliste Vogelsbergkreis ist der Meinung, dass gerade Industrienationen eine besondere Verantwortung zur Lösung der Klimakrise haben. Dies bedeutet für Deutschland, dass eine weitgehende CO2-Neutralität bis 2040 erzielt werden muss. Analog dazu müssen Kommunen und Landkreise dieses Ziel ebenfalls für sich festlegen und entsprechende Maßnahmen beschließen und umsetzen.
Der Pro-Kopf-Ausstoß an CO2 im Vogelsbergkreis betrug im Jahre 2010 10,5 t pro Jahr. Im „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept für den Vogelsbergkreis“ aus dem Jahre 2016 werden 2 Szenarien dargestellt, wie der CO2-Ausstoß verringert werden kann. Im so genannten Trend-Szenario wird davon ausgegangen, dass sich die Trends zur CO2 Reduktion der letzten Jahre in den nächsten Jahren fortsetzen. Im so genannten Aktiv-Szenario wird von verstärkten Klimaschutzbemühungen zur CO2 Reduktion ausgegangen. Im ersten Szenario sinkt der CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um etwa 19 %, was noch einem Pro-Kopf -Ausstoß von etwa 8,6 t pro Jahr entspricht. Im Aktiv-Szenario dagegen könnte der CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um 40 % auf einen Pro-Kopf -Ausstoß von etwa 6,4 t gesenkt werden. Mit dem Aktiv-Szenario könnte bis zum Jahr 2050 eine Klimaneutralität erreicht werden, mit dem Trend-Szenario würde dieses Ziel weit verfehlt. Aber selbst mit dem Aktiv-Szenario würde das 1,5 °-Ziel bis 2050 nicht erreicht. Ziel muss es sein, dass eine Klimaneutralität spätestens im Jahr 2040, besser noch früher, erreicht wird.
Entsprechend verfolgt das Wahlprogramm der Klimaliste Vogelsbergkreis explizit das Ziel der CO2-Neutralität des Vogelsbergkreises bis 2040. Die Einzelmaßnahmen orientieren sich an wissenschaftlichen Empfehlungen und beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen anderer Regionen weltweit. Viele Klimaschutzmaßnahmen bedeuten eine deutliche Verbesserung für die Lebensqualität und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. So wird zum Beispiel die Verringerung des Autoverkehrs und Förderung klimafreundlicher Alternativen u.a. auch zu einer Verbesserung der Luftreinheit im Kreis, insbesondere in Gegenden, die vom Autoverkehr besonders stark betroffen sind, beitragen.
Wir dürfen nicht die Augen vor der Realität über das Ausmaß der Klimakrise verschließen. Wir sind uns bewusst, dass der Weg zu klimaneutralen Gemeinden und Landkreisen auch Veränderungen für jede:n einzelnen mit sich bringen werden. Dabei ist uns wichtig, dass für sozial schwache Bevölkerungsgruppen keine zusätzlichen Belastungen entstehen.
Um dieses Programm umzusetzen, ist es notwendig, die finanziellen Mittel für Klimaschutz-maßnahmen im Kreishaushalt zu erhöhen und entsprechende personelle Kapazitäten in der Kreisverwaltung zu schaffen. Juristische Hürden gilt es zu prüfen und ggfs. erforderliche Änderungen auf Landes- und Bundesebene einzufordern.
Die Klimaliste Vogelsbergkreis setzt sich dafür ein, dass junge und künftige Generationen eine lebenswerte Zukunft haben. Dies sind wir unseren Kindern und Enkelkindern schuldig.
Es ist Zeit zu handeln!
PS – zum Nachdenken
Seit 1881 wurden von den 10 wärmsten Jahren 9 in der Zeit seit 2000 gemessen. Die 3 wärmsten Jahre seit 1881 sind die Jahre 2018 – 2020. Temperaturanstieg in Hessen seit 1881 – 1,21 Grad. In den 50 Jahren von 1951 bis 2000 stiegen die Jahresmittelwerte um 0,9 °C (über ganz Hessen gemittelt), wobei sich der Winter mit 1,6 °C am stärksten erwärmte.
Unsere Kandidat*innen








Mobilität
Einleitung & ÖPNV
Mobilität ist besonders in ländlichen Regionen ein wichtiges Thema. Ohne Mobilität ist die soziale Teilhabe von Menschen eingeschränkt. Mobilität macht einen Standort beziehungsweise einen Kreis attraktiver. Wer möchte schon in eine Region mit geringer Infrastruktur ziehen? Mobilität ist vor allem für die jüngeren Generation und Alten Menschen ein sehr entscheidendes Thema. Aber auch für Pendler*Innen. Unsere jungen Mitglieder*Innen berichten davon, dass nach einer Zugfahrt in den Vogelsberg beispielsweise bei der Ankunft kein oder ein später Bus fährt. Um dann noch ohne PKW auszukommen, muss eine Stunde vorher bereits eine „Alternative“ gebucht sein. Diese Alternative ist ein Sammeltaxi, das nur zu festen Uhrzeiten fährt. Ohne diese, besteht ab gewissen Uhrzeiten einfach keine Möglichkeit mehr zu fahren. Insbesondere in einer so schnelllebigen Zeit, Vorbuchen zu müssen, schränkt Menschen ein und macht den ÖPNV unattraktiv. Auch die Kosten spielen eine Rolle. Das 365,- Ticket ist eine tolle Erfindung. Allerdings sollte geprüft werden, dieses auch in Form für alle Menschen zur Verfügung zu stellen. Natürlich in einer eventuell anderen Preisspange.
Für einen attraktiven ÖPNV muss auch die Werbung stimmen, vom PKW wechseln sollte kein Ding der Unmöglichkeit sein. Da wollen wir ansetzen, den ÖPNV durch Stärkung attraktiver und sinnvoller zu gestalten.
Überbelastung A5
Im Zusammenhang mit der Mobilität der Vogelsberger wird auch die A49 erwähnt. Allerdings keineswegs im positiven Sinne. Neben der Umweltzerstörung hat diese Einfluss auf die bestehende A5. Für die A5 wird ein Mehr-Verkehrsaufkommen von 3-8%, von der DEGES, prognostiziert. Die Prognose von 8% würde eine Belastung für die A5 von 56.907 PKWs und 12.552 Schwerverkehrsfahrzeuge, also 69459 Fahrzeuge auf 75015 Fahrzeuge. (Quelle 1 Zahlen von 2017 + Prognose der DEGES Quelle 2) Im neusten Artikel der FAZ, von Wolfgang Oelrich (31.01.2021), über die A49 ist geschrieben „Allerdings ist zu erwarten, dass die A 5 südlich des neuen Anschlusses der A 49 zu einem Nadelöhr wird. Eine Studie im Bundesverkehrswegeplan 2030 geht von einem starken Anstieg der Verkehrsbelastung zwischen dem neuen Ohmtal- und dem Reiskirchener Dreieck aus. Derzeit sind auf diesem Abschnitt täglich rund 65.000 Fahrzeuge unterwegs. Für das Jahr 2025 wird prognostiziert, dass es 85.000 sein werden, davon 26 Prozent Lastwagen. Die Kapazität auf diesem Teil der A 5 sei „schon heute überschritten“, heißt es in dem Papier. Regelmäßig kommt es dort zu Staus.“
Die A5 ist schon in 2019 Hessens staureichste Autobahn! (Quelle 3)
Wir brauchen also keine neuen Autobahnen, die noch mehr Risiko für die Staubildung entstehen lässt, sondern eine Verkehrswende. Die entstehende Überbelastung der A5, muss also kompensiert werden. Genau dafür braucht es ein effektives Konzept und der Vogelsbergkreis muss sich dringend damit auseinandersetzen. Hier ist übrigens nicht einmal die allgemeine Prognose der A5 mit 85.000 Fahrzeugen nicht mit einberechnet.
Statt neuen Autobahnen, wie die A49, braucht es dringend eine effektive Verkehrswende.
Ohmtalbahn
Die mögliche Reaktivierung der alten Ohmtalbahn ist für uns ein sehr wichtiges Thema im Bezug auf Mobilität im Vogelsberg. Eine Verbindung zwischen der Vogelsberg und Ohmtalbahn würde das Kreisgebiet-Ost mit West verbinden und somit den Vogelsberg mobiler machen. Quasi von Fulda nach Marburg fahren mit einem Umstieg und ohne Umweg. Für Schüler*Innen, Pendler*Innen und der gesamten Bevölkerung wäre das ein enormer Vorteil in der Mobilität. Wir setzen uns stark für die Ohmtalbahn und dessen Reaktivierung ein. Der Schienenverlauf von Nieder-Ofleiden aus liegt noch. Eine Verbindung zwischen dem Vogelsberg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf würde auch für Touristen eine schöne Möglichkeit bieten, die beiden Landkreise zu erkunden. Schüler*Innen und Schüler bekommen die Möglichkeit in andere Regionen mit der Bahn zu fahren, um die Schule zu besuchen, ohne lange Busfahrten. Ein heikles Thema spielt dabei die Rolle der Brücke in Homberg Ohm, diese soll zu einer Fahrradbrücke werden. An sich eine gute Idee, die Ohmtalbahn allerdings eine bessere!
Elektromobilität / Car Sharing
In der Gemeinde Lautertal-Hopfmannsfeld wurde testweise bereits 2014 ein kostenfreies Elektroauto angeschafft worden. Inzwischen ist die Situation verändert. Inzwischen sind 52,8 Prozent der Deutschen daran interessiert, Elektromobilität zu erkunden. (Quelle: BDEW) Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, muss natürlich durch die Nachfrage auch gedeckt sein. Bei dem Projekt Electro-Car-Sharing wird ein Fahrzeug für eine Gemeinde zu Verfügung gestellt. Grade für das Einkaufen oder für einen Ausflug & mehr eine super Erfindung. Wir halten das für eine sehr sinnvolle und nachhaltige Methode der Mobilität, solange die Stromversorgung durch erneuerbare Energie sichergestellt ist. Das Thema Elektromobilität geht also Hand in Hand mit dem Thema erneuerbare Energie. Wir wollen das Thema Car-Sharing voranbringen und die Nachfrage abklären.
Elektromobilität ist eine Brücke zur Klimaneutralität.
Radwege / Fahrräder
Der Vogelsberg bietet wunderbare Strecken für Fahrräder. Dabei sollte aber der Fokus nicht nur in Freizeits- und Wanderwegen liegen, sondern auch im allgemeinen Verkehr und somit in den Städten, Dörfern und dazwischen. Gefährliche Radwege gehören besser geschützt. An einigen Stellen im Vogelsbergkreis gibt es Poller auf Radwegen, an denen kein Durchgang für Lastfahrräder oder Fahrrädern mit Anhänger ist. Wenn Menschen sich entscheiden das Rad für den Arbeitsweg, die Freizeit oder für andere Ausflüge verwenden, sollte das Motto „Freie Fahrt!“ sein. Jede Investition in Radwege, jede/r neue Fahrradfahrer*in bringt der Umwelt Entlastung.
Nachhaltige Energie
Zur Kreistagswahl 2021 haben wir in dem Sektor Energie für eine Diskussion folgende Punkte identifiziert:
wirtschaftlich unabhängiger machen zu können, sowie die Forderung an den Landkreis, die Städte und Kommunen sich politisch und wirtschaftlich unabhängiger vom nationalen und internationalen Energiehandel zu machen …
Eigenproduktion aus Sonnen-,Wind- und Wasserkraft fördern …
Vogelsberg … (was erledigen wir bis zur nächsten Kommunalwahl?)
Umsetzung des bereits erstellten Klimaschutzkonzepts IEKK & Überwachung der Umsetzung in den Kommunen.
Im Vogelsberg existiert bereits ein Klimaschutzkonzept, welches nicht vom Kreis überwacht wird. Wir fordern die Überwachung des Kreises für die Umsetzung in den Kommunen.
Grundwasserproblematik Vogelsberg
Wir setzen uns für eine sichere zukunftsfähige Wasserversorgung und den Wasserschutz im Vogelsbergkreis ein. Dies sind Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge, der wir eine hohe Priorität einräumen. Auch unseren zukünftigen Generationen muss eine gesicherte Wasserversorgung in einer intakten Umwelt zur Verfügung stehen.
Der Vogelsberg ist reich an Wasser von sehr hoher Qualität, dies gilt es zu bewahren.
Die Folgen des immer weiter fortschreitenden Klimawandels, wie schneearme Winter, kurzzeitige Oberflächenabflüsse nach Starkregen und lange Hitzeperioden sind dafür verantwortlich, dass die Grundwasserspiegel im Vogelsberg sinken. Durch extrem trockene Sommermonate dauert es zu lange, bis der Boden wieder bis in die unteren Schichten Wasser aufnehmen kann. Das Grundwasser kann sich immer schlechter neu bilden, so dass es dann zu Ausfall von Quellen und Trockenfallen von Gewässern und Feuchtgebieten kommt. Seit Monaten gilt daher ein Entnahmeverbot von Wasser aus öffentlichen Gewässern.
Besonders in trockenen Sommern kam es schon zu erheblichen Problemen bei der Wasserversorgung. Als Beispiel ist hier die Stadt Ulrichstein zu nennen, dort musste im Dürresommer 2018, das Trinkwasser in Tankwagen aus umliegenden Brunnen angeliefert werden, da die eigenen Quellen komplett ausgetrocknet waren. Diese Szenarien gilt es unbedingt zu verhindern. Wir fordern daher eine an den Klimawandel angepasste, klimafeste und umweltschonende Wasserwirtschaft für den Vogelsbergkreis.
Unser gutes, immer knapper werdendes Vogelsberger Wasser ist jedoch auch in der Ferne sehr begehrt. Seit mehr als 100 Jahren werden große Mengen in das Rhein-Main-Gebiet exportiert. Dieser Fernwasserexport ist auch mit dafür verantwortlich, dass im Vogelsberg die Grundwasserspiegel sinken. Wir fordern die vorrangige Sicherstellung der Eigenversorgung im Vogelsberg und ein Wasserkonzept, dass das Rhein-Main-Gebiet sich größtenteils selbst versorgen lässt.
Wir stellen uns gegen die Privatisierung von Wasser. Denn die gewinnorientierte Wasservermarktung wirkt der langfristigen Sicherung der Wasserversorgung entgegen.
Vor dem Hintergrund des Trinkwasserschutzes sind wir gegen den Weiterbau der A49, die zum Teil durch den Vogelsbergkreis führt. Die Strecke der A49 führt mitten durch ein Trinkwasserschutzgebiet, das ca. 500.000 Menschen mit Trinkwasser versorgt. Alleine die Tatsache, dass viele ha Wald gefällt wurden und durch den Bau der Autobahn eine riesengroße Fläche versiegelt wird, ist schlecht für unser Grundwasser. Sogar der Wasserversorger ZMW meldete sich im letzen Jahr zu Wort und sagte öffentlich, „dieser Trassenverlauf sei aus wasserrechtlicher Sicht der Ungünstigste“, „wie eine OP am offenen Herzen“, „durch tiefe Brückenpfeiler könnte das Grundwasser im schlechtesten Fall seine Laufrichtung ändern und die Wege zu den Brunnen nicht mehr finden“. In der Bauphase werden aus Vorsicht sogar Brunnen abgeschaltet. Wir fordern den Kreistag auf, sich bei dem Thema Weiterbau der A49 nicht nur mit den wirtschaftlichen Vorteilen für den Vogelsbergkreis zu beschäftigen, sondern sich auch intensiv mit der Wasserproblematik durch diesen Bau auseinander zu setzen und dazu Stellung zu beziehen!
Wasser ist Leben!
Nachhaltige Ernährung / Artenschutz / Landwirtschaft
Regionales Einkaufen stärkt die Ortsläden und regionale Wirtschaft, sowie die Umwelt. Wir haben vor ein Netzwerk aufzustellen durch das Menschen sich über regionale Angebote informieren und austauschen können. Regionale Landwirte sind in Zeiten von industrieller Tierhaltung wichtig zu erhalten & zu unterstützen. Unter dem Motto: „Regional Kaufen“ setzen wir uns stark dafür ein. Das Netzwerk soll nicht wie ein Katalog dienen, sondern eine Austausch-, Werbe- und Vermarktungsplattform sein. Dabei soll Hand- in Hand mit Landwirt*innen, Verkäufer*innen und Käufer*innen gegangen werden.
Artenschutz und Landwirtschaft
Die Landwirtschaft stellt bei der Produktion von Lebensmitteln einen erheblichen Faktor bei der Emission von Treibhausgasen dar. Bei einem Stickstoff-Überangebot kann es zu einer Freisetzung des klimaschädlichen Gases Distickstoffoxid oder zu einer Verunreinigung von Trinkwasser mit Nitrat kommen. Die Landwirtschaft arbeitet unter Preisdruck der Lebensmittelkonzerne und unter der Maßgabe entsprechender EU-Subventionen.
Durch entsprechende Landbewirtschaftung ist es aber auch möglich, der Luft Kohlendioxid zu entziehen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Landwirtschaftliche Böden können als CO2 Senken wirken und damit einen wesentlichen Teil zum Klimaschutz beitragen. Durch Erhöhung des Humusanteils in den Böden wird CO2 gebunden, und gleichzeitig die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Die ebenso damit verbundene Erhöhung der Wasserspeicherfähigkeit der Böden gewinnt zunehmend in den Dürre-Sommern mit den damit verbundenen Ernteverlusten an Bedeutung.
Durch im Vogelsberg reichlich vorhandene Strukturen wie Feldraine, Hecken, Trockenmauern sowie extensiver Bewirtschaftung von Grünland existiert hier bereits in weiten Teilen eine artenreiche naturnahe Kulturlandschaft.
Förderung von Klimaschutzwirkungen der Landwirtschaft
Das Ziel ist eine nachhaltige zukunftsfähige Landwirtschaft, deren Böden auch für zukünftige Generationen erhalten werden. Die Landwirtschaft soll so gefördert werden, dass sie ohne Nachteile in Boden-, Natur- und Artenschutz investieren kann und dafür die ihr zustehende Wertschätzung erfährt.
- Wir setzen uns dafür ein, humusanreichernde Bewirtschaftungsmethoden in der Landwirtschaft zu fördern.
- Ökologische Landwirtschaft hat von der Bewirtschaftungsweise bereits bessere Wirkungen in den Bereichen Klimaschutz, Biodiversität, Boden- und Grundwasserschutz. Daher sind wir bestrebt, den Anteil an ökologischen Anbau zu erhöhen. Neben Ausgleichszahlungen für Umweltwirkungen soll hier auch eine Förderung der Absatzmöglichkeiten greifen (s. Ernährung).
- Moore sind wichtige CO2 Speicher. Wir begrüßen die Wiedervernässung des Breungeshainer Moores als Beitrag zum Klimaschutz.
- Agroforstsysteme können als Alternative verschiedenen Vorteile bieten und die Landwirtschaft gegen Dürren und dem Klimawandel stark machen. Bei Agroforstsystemen werden schnell wachsende Gehölze, Bäume oder Sträucher, in die landwirtschaftliche Nutzung einbezogen und wachsen auf demselben Acker neben Feldfrüchten oder landwirtschaftlicher Tierhaltung.
Das System bringt ökologische und auch ökonomische Vorteile. Durch die Gehölze entsteht ein günstiges Mikroklima, dies verbessert die Ertragsstabilität. Die Vielfalt an Strukturen und Habitaten erhöht die Artenvielfalt. Agroforstsysteme könnten seit 2005 als Umweltmaßnahme durch die EU gefördert werden, dies ist aber noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden, so dass die Landwirte dafür keine Fördergelder beantragen können.
Die Vorteile von Agroforstsystemen können durch kommunale Maßnahmen ebenfalls hergestellt werden.
Der Vogelsberg zeichnet sich bereits in vielen Teilen durch eine Vielzahl an Heckenstrukturen aus, die historisch entlang der Wirtschaftswege oftmals durch Lesesteinhaufen entstanden sind.
Wir setzten uns für eine Pflege der vorhandenen und vor allem für eine Erweiterung der Heckenstrukturen aus. Hierbei sollen auch vermehrt Bäume zu den Heckenstrukturen gepflanzt werden. Dies soll in enger Absprache mit den angrenzenden Landwirten geschehen. Neben der Wirkung als CO2 Senken, sollen auch die Wirkungen auf das Mikroklima genutzt werden und zudem Schäden durch Bodenerosion an den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verhindert werden. Die positiven Auswirkungen auf das Mikroklima vermindern die Schäden durch Trockenheit.
- Die Artenvielfalt und die Vielfalt an im Vogelsberg soll erhalten und verbessert werden, die Heckenstrukturen sollen Biotope vernetzen und durch Grünbrücken und mehrjährige Brachen ergänzt werden. Die Kommunen und insbesondere auch Bürgerverbände, die sich in der Schaffung und Pflege dieser Biotope engagieren, sollen unterstützt und gefördert werden. hier sind insbesondere auch vorhandene Ortsgruppen von Naturschutzvorbänden wie NABU oder BUND zu nennen, die durch ihre oft langjährigen Tätigkeiten Experten vor Ort sind.
Amphibienschutz im Straßenverkehr muss durch Schutzmaßnahmen im Landkreis konsequent umgesetzt werden.
Wir unterstützen auch ausdrücklich die (Wieder-)Ansiedlung, sowie Schutz und Management von heimischen Wildtieren mit Konfliktpotential wie beispielsweise dem Wolf.
- Grünstreifen in kommunaler Hand sollen, sofern sie nicht für Baum- und Heckenpflanzungen genutzt werden können, zu extensiven Wiesen- und Blühstreifen genutzt werden. Hierzu gehört auch eine insektenfreundliche Mahd.
Auch innerörtliche kommunale Grünflächen sollen insektenfreundlich gestaltet werden, verbunden mit einer umweltbildenden Information für Bürger.
Artgerechte, nachhaltige und sichere Nutztierhaltung
- Landwirtschaftliche Nutztierhaltung ist zum Erhalt der wertvollen Grünlandflächen des Vogelsberges unerlässlich. Wir setzen uns für eine artgerechte, extensive Tierhaltung ein, die das Tierwohl und den Erhalt der wertvollen Flächen sichert. Die Tiere sollen von regionalem Futter ernährt werden.
- Wir fordern eine ökologische Tierhaltung, die durch extensive Nutzung eine hohe Artenvielfalt erhalten kann. Ziel ist eine hohe Flächenbindung pro Tier so dass damit eine extensive Nutzung des Grünlandes verbunden ist. In diesem Zusammenhang wird auch Stickstoffaustrag durch erhöhte Wirtschaftsdüngergaben verhindert. Neben den Einnahmen aus der Tierhaltung sollen die Landwirte Zuschüsse für die damit verbundene Pflege der Kulturlandschaft erhalten.
Beratung
- Der Landkreis soll umfassende und kostenlose Bildungs- und Beratungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft im Hinblick auf ökologische, umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftung und damit verbundene mögliche Ausgleichszahlungen schaffen.
Präsentation zum Thema Artenschutz, Landwirtschaft und Trinkwasserschutz aus dem Bürger:innen-/ Klimatalk https://www.klimaliste-hessen.de/wp-content/uploads/2021/03/Artenschutz-und-Landwirtschaft.pdf
Bildung
Grundlegendes
Auch auf kommunaler Ebene besteht dringender Handlungsbedarf hinlänglich der Weichenstellung für eine lebenserhaltende Zukunft: Die Wende lässt sich nur verwirklichen, wenn neben dem Vorhandensein von klaren politischen Rahmenbedingungen und Anreizen auch gesellschaftliche und individuelle Lernprozesse angeregt werden. Menschen müssen fernab vom sprichwörtlichen „erhobenen Zeigefinger“ und Indoktrinationen dazu befähigt werden, eigenständig Umgestaltungsprozesse hinsichtlich der Überwindung des fossilen Zeitalters mitzugestalten und damit mitzutragen. Im Jahre 1992 erklärten die Vereinten Nationen die Bedeutung, die in diesem Zusammenhang Bildung zugesprochen wird: „Bildung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung der Fähigkeit des Menschen, sich mit Umwelt- und Entwicklungsfragen auseinanderzusetzen.“.
Bestrebungen
Unter „Bildung nachhaltige Entwicklung“ (BNE) wird ein Konzept verstanden, welches die ökologischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Dimensionen sowie deren vielfältigen Wechselwirkungen zueinander sicht- und bearbeitbar macht. Ziel von BNE ist ein zukunftssichernder gesellschaftlicher Wandel unter Einbezug aller Menschen. Die dem Konzept zugrundeliegenden Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“) beziehen sich mitunter darauf, den Klimawandel und dessen Folgen zu stoppen, Landökosysteme zu schützen, Armut zu beenden, übergreifenden Zugang zu erneuerbarer Energie zu sichern, gerechte und hochwertige Bildung für alle zu gewährleisten oder nachhaltiges Wirtschaftswachstum anzustoßen (etc.). Gemäß des Ansatzes von BNE wird Allgemeinbildung nicht nur über Faktenwissen, sondern vor allem über das Vorhandensein von Handlungs- und Beurteilungsfähigkeit und sozialen Kompetenzen definiert. Genannte Nachhaltigkeitsziele fanden Eingang in die „Agenda 2030“ (inoffiziell „Weltzukunftsvertrag“) der Vereinten Nationen (UN), womit dahingehende Bestrebungen völkerrechtlich legitimiert werden. Als Mitgliedsstaat der UN verpflichtet sich mit Beginn des Jahres 2016 auch Deutschland der Erreichung dieser Ziele. Auf Grundlage der „Agenda 2030“ in Verbindung mit dem bereits im Vorwort erwähnten „Pariser Klimaschutzabkommen“ muss BNE als durchgängiges und übergeordnetes Prinzip für alle regionalen Bildungsinstitutionen im Vogelsberg (Krippen, Tagespflege, Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen) gelten und gefördert werden. Um Chancengleichheit herzustellen, müssen entsprechende Bildungsangebote und der Zugang zu diesen verfügbar sein, lebensnahe und reale Lernkontexte ermöglicht werden. Auf kommunaler Ebene sollen nachstehende Bestrebungen verfolgt werden:
a.) Allgemein
- Bürger:innenräte: Einbezug freiwilliger Bürger:innen, im Speziellen auch junger Menschen, als Bürger:innenräte zur Ausgestaltung von Bildung im Landkreis.
- Vernetzung und Kooperation: Vernetzung und Kooperation von Behörden, Bildungseinrichtungen, Trägern der Eingliederungs- und Jugendhilfe, Umweltverbänden und -organisationen sowie weiterer Akteuere des Sozialraums Vogelsberg.
- Gebäudemanagement: Gebäude der Bildungseinrichtungen, welche sich in Verantwortungsbereich des Kreises befinden, nach und nach mit Photovoltaik ausstatten, ggfs. energetisch sanieren und weitere Verfahren zur Vermeidung eines hohen Energieverbrauchs anwenden.
b.) Kindertagespflege, Krippen und Kindergärten
- Krippe/Tagespflege: Bedarfsermittlung für die frühkindliche Krippenbetreuung und Tagespflege von Kindern unter drei Lebensjahren, ggfs. Angebote zur Ausbildung von Tagespflegepersonen erhöhen.
- Strukturflexibilität: Ausbau von Strukturen, die es auch alleinerziehenden Elternteilen oder Beschäftigten im Schichtdienst ermöglichen, ihre Kinder im Notfall und auch über Nacht betreut zu wissen.
- Fort- und Weiterbildung: Erweiterung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte der Erziehung und Tagespflege in Bezug auf BNE.
- Bildungs- und Erziehungsplan: Evaluation und ggfs. Hilfestellung zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans (BEP).
c.) Schule
- Schulerhalt: Erhalt kleiner Grundschulen vor Ort. Erhalt von regionalen Fachklassenstandorten der beruflichen Bildung.
- Ganztagsschulangebot: Bedarfsermittlung zum Ganztagsschulangebot; ggfs. personelle und materielle Ressourcen erhöhen; Aspekte nachhaltiger Ernährungsweise in Bereitstellung des Mittagessens berücksichtigen.
- Digitalisierung: Zügiges Voranschreiten im Breitbandausbau; Etat Medienzentrum Lauterbach erhöhen, um weitere Angebote (z.B. Lizenzen für spezielle Programme, Digitalisierung von Unterrichtsmaterial etc.) im Zuge des Homeschoolings bereitzustellen.
- „Schulzukunftszentrum“: Schaffung eines „Schulzukunftszentrums“ nach Vorbild sogenannter „Schulbiologiezentren“. Hier können nicht nur themen-, alters- und schulformspezifische theoretische Unterlagen (Fachbücher, didaktisch aufbereitetes Lehrmaterial), sondern darüber hinaus auch Pflanzen, einige wirbellose Tiere oder Modelle zum (temporären) praktischen Einsatz in Schule und Kindergarten bezogen werden. Es stehen personelle und materielle Ressourcen zur Verfügung um in „Schulzukunftszentrum“ mit Lernenden beispielsweise im Labor zu arbeiten. Interessierten Erzieher:innen oder Lehrer:innen werden Beratungsangebote zur Umsetzung von Bildungsideen unterbreitet. In der unterrichtsfreien Zeit und je nach Kapazität können Materialien etwa auch an interessierte Institutionen der Alten- oder Behindertenhilfe verliehen werden.
- Schüler:innenbeförderung: Machbarkeitsstudie zu Pilotprojekt „Schüler:innenbeförderung durch E – Mobilität“, dazu Nutzung von bereitgestellter Solarenergie etwa des Schuldachs (s.o.).
d.) Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung
- Vielschichtigkeit: vielschichtige, z.T. auch niedrigschwellige Fort- und Weiterbildungsangebote unterbreiten.
- Multiplikator:innen: interessierte Personen ausbilden, die Konzept an breite Bevölkerungsschicht herantragen können
Nachhaltigkeit und Bildung https://www.klimaliste-hessen.de/wp-content/uploads/2021/03/Nachhaltigkeit_02_Bildung-1.pdf
Präsentation zu Bildung und Soziales aus unserem Bürger:innen-/Klimatalk https://www.klimaliste-hessen.de/wp-content/uploads/2021/03/Bildung-und-Soziales.pptx
Soziales
Gesundheit
Die Pandemie zeigt uns, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitssystem ist. Die Klimaliste Vogelsberg spricht sich absolut gegen eine Privatisierung des Gesundheitssystem aus. Gleichzeitig ist sie für den Neubau des Alsfelder Kreiskrankenhauses und für eine eventuelle Geburtenstation, sofern die Ärzt*innen, Mitarbeiter*innen und Expert*innen diese für machbar halten. An Gesundheit sollte weder auf Kreis-, noch auf Landes- oder Bundesebene gespart werden.
Arbeitspapier Klimaneutralität im Vogelsberg bis 2040
Klimawende jetzt! Klimaneutralität im Vogelsbergkreis bis 2040 ist
machbar und bezahlbar. (Arbeitspapier der Klimaliste Vogelsberg zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040.)
Das Ziel aller Klimaschutzmaßnahmen muss sein, die Erderwärmung bis 2040 auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen.
Ein späterer Zeitpunkt für das Erreichen dieses Ziels
kann die Klimakatastrophe nicht stoppen. Eine Umkehr der Erderwärmung wird dann aller Voraussicht nach nicht mehr möglich sein. Der Vogelsbergkreis kann seinen Beitrag dazu leisten, wenn alle Bereiche wie Politik, Einwohner*innen, Handwerk und Industrie zusammenarbeiten. Der Vogelsbergkreis kann sich durch die Umsetzung gezielter Maßnahmen zu einer Modellregion in Deutschland aufschwingen und damit ein
Beispiel für andere Regionen bieten.
Die Klimaneutralität bis 2040 ist machbar. Es gibt Beispiele dafür, wie es gelingen kann und alle Bereiche, auch in finanzieller Hinsicht, auf Dauer davon profitieren. Rund 160 km entfernt gibt es einen Landkreis, der schon heute das Ziel der Klimaneutralität erreicht hat – der Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz. Dort wurde schon ab Ende der 90er Jahre begonnen, einige Maßnahmen umzusetzen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Mit der Erstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes für den Rhein-Hunsrück-Kreis“ im Jahr 2011 wurde das ambitionierte Ziel gesetzt, den Kreis bis 2020 zum Null-Emissions-Landkreis zu entwickeln. Dieses Ziel wurde tatsächlich erreicht – heute ist die Klimabilanz des Rhein-Hunsrück-Kreises ausgeglichen, obwohl es noch Bereiche gibt, in denen teilweise noch eine erhebliche Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen möglich ist.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist durchaus vergleichbar mit dem Vogelsbergkreis. Im Rhein-Hunsrück-Kreis leben etwa 104.000 Einwohner*innen, im Vogelsbergkreis leben etwa 106.000 Einwohner*innen. Es gibt 137 Gemeinden mit teilweise einigen Hundert Einwohner*innen, allerdings sind diese Gemeinden zu insgesamt 7 Verbandsgemeinden zusammengefasst. Die größte Gemeinde, die Stadt Boppard, hat etwa 15.000 Einwohner*innen (Alsfeld als größte Stadt im Vogelsbergkreis rund 16.000 Einwohner*innen). Im Vergleich gibt es im Vogelsbergkreis 187 Einzelgemeinden (Ortsteile), die in 19 größeren Einheiten zusammengefasst sind. Das Kreisgebiet ist rund 1.000 qkm groß, der Vogelsbergkreis hat eine Fläche von rund 1.450 qkm und ist damit etwas dünner besiedelt. Ähnlichkeiten gibt es auch in der Topografie. Wie der Vogelsbergkreis ist der Rhein-Hunsrück-Kreis hügelig mit Erhebungen bis etwas über 650 m. Der Waldanteil im Rhein-Hunsrück-Kreis beträgt 45 % der Gesamtfläche, im Vogelsbergkreis 39 % und die Landwirtschaftsfläche beträgt im Rhein-Hunsrück-Kreis 42 % und im Vogelsbergkreis 49 %. Beide Landkreise haben Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte erstellen lassen, der Rhein-Hunsrück-Kreis im Jahr 2011 und der Vogelsbergkreis im Jahr 2016. Während der Rhein-Hunsrück-Kreis für sich das Ziel des Null-Emissions-Landkreises bis 2020 formulierte, sind die Ziele für den Vogelsbergkreis sehr sehr viel bescheidener gehalten. Der Vogelsbergkreis strebt an, bis 2050
möglichst klimaneutral zu sein. Zu spät, um das 1,5 Grad-Ziel einzuhalten.
Der Vogelsbergkreis kann von den Erfahrungen im Rhein-Hunsrück-Kreis profitieren und Maßnahmen einleiten, die auch hier zu einer schnelleren Klimaneutralität führen können. Dabei geht es nicht um Verbote, vielmehr müssen durch eine entsprechende
Aufklärung und Beratung die Menschen im Vogelsbergkreis mitgenommen werden. Alle Gesellschaftsbereiche müssen verzahnt zusammenarbeiten. Nicht die Veränderung von Stellschrauben in isolierten Teilbereichen führt zum Erfolg, sondern eine
ganzheitliche Betrachtung mit einer Analyse der gegenseitigen Auswirkungen bei bestimmten Veränderungen. Der einzelne Privathaushalt muss genauso in die Maßnahmen einbezogen werden wie der große Industriebetrieb, der Handwerker ebenso wie
der Einzelhändler.
Die Veränderungen im Rhein-Hunsrück-Kreis haben sich letztendlich auch finanziell positiv für alle beteiligten Bereiche niedergeschlagen. Die dortigen Verbandsgemeinden sind heute in der Lage, finanzielle Rücklagen zu bilden. Die privaten Haushalte
und auch Gewerbe und Industrie sparen nicht unerhebliche Beträge bei der Verwendung von Strom und Wärme ein. Klimaneutralität führt auf Dauer nicht zu Mehrausgaben, sondern zu einer Senkung der Ausgaben im Bereich Energie. Hauptgewinner ist
aber letztendlich das Klima und damit die Menschheit insgesamt.
Voraussetzung für die Umsetzung einer konsequenten Klimapolitik ist, dass zunächst das „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept für den Vogelsbergkreis“ aus 2016 überarbeitet und an das neue Ziel angepasst wird. Das Konzept krankt in erster Linie daran, dass es darauf abgestellt ist, frühestens im Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen, um das 2,0 Grad-Ziel einzuhalten. Tatsächlich reicht die 2,0 Grad-Grenze nicht mehr aus, um eine Klimawende herbeizuführen.
Voraussetzung für die Umsetzung einer konsequenten Klimapolitik ist, dass zunächst das „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept für den Vogelsbergkreis“ aus 2016 überarbeitet und an das neue Ziel angepasst wird. Das Konzept krankt in erster Linie daran, dass es darauf abgestellt ist, frühestens im Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen, um das 2,0 Grad-Ziel einzuhalten. Tatsächlich reicht die 2,0 Grad-Grenze nicht mehr aus, um eine Klimawende herbeizuführen.
Für die Koordinierung und Steuerung der einzelnen Maßnahmen im Kreis ist deshalb eine Stabsstelle Klimaschutz mit einem Klimaschutzmanager zu schaffen. Neben Koordinierung und Steuerung hat die Stabsstelle auch die Aufgabe, die Bürger*innen, die Gewerbebetriebe und die einzelnen Kommunen bei der Umsetzung der Maßnahmen zu beraten, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten darzustellen und bei möglichen Anträgen unterstützend zur Seite zu stehen und einen regionalen Klimafonds aufzubauen, in dem Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes zusammenfließen. Dieser Klimafonds soll somit auf Kreisebene zum zentralen Instrument zur Förderung und Steuerung der Klimafinanzierung werden. Klimabezogene Abgaben fließen dem Fonds zu. Die Stabsstelle Klimaschutz berät zudem die einzelnen Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzmaßnahmen und steht als Koordinierungsstelle bei interkommunalen Maßnahmen zur Verfügung.
Die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wird langfristig zu teilweise deutlichen Kostensenkungen und insbesondere zu regionaler Wertschöpfung führen. Der Klimaschutz muss zum festen Bestandteil in den Arbeitsabläufen in der Kreisverwaltung
werden.
Die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wird langfristig zu teilweise deutlichen Kostensenkungen und insbesondere zu regionaler Wertschöpfung führen. Der Klimaschutz muss zum festen Bestandteil in den Arbeitsabläufen in der Kreisverwaltung
werden.
Mit zielgerichteten Maßnahmen könnte der Gesamtenergieverbrauch im Kreis bis zum Jahr 2050 um ca. 40 % gesenkt werden, im Gebäudebereich sogar bis zu 60 %. Damit
ließe sich auch das Ziel der Null-Emission bis 2040 erreichen. Bewirken lassen sich diese Einsparungen im Bereich des Stromverbrauchs z. B. durch den flächendeckenden Einsatz von Energiesparlampen und von effizienten Elektrogeräten, Austausch
alter Heizungspumpen und flächendeckende Energieberatung. Im Wärmebereich steht an vorderster Stelle die energetische Gebäudesanierung einschließlich Austausch alter Heizungsanlagen. Der Kreis muss bei der Gebäudesanierung vorangehen
und bis 2026 alle in seinem Eigentum stehenden Gebäude energetisch sanieren und geeignete Dach- und Fassadenflächen mit Solarmodulen versehen. Alle kreiseigenen Liegenschaften sollen schnellstmöglich auf Ökostrom umgestellt werden, wobei langfristig eine Versorgung mit Eigenstrom anzustreben ist. Die Gemeinden im Kreis sollen durch entsprechende Beratung und Förderung in die Lage versetzt werden, innerhalb von 2 Wahlperioden eine energetische Gebäudesanierung einschließlich der Montage von Solarmodulen vorzunehmen.
Der Kreis hat bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eine Vorbildfunktion. Deshalb sollen alle Maßnahmen öffentlichkeitswirksam dargestellt werden, um damit für die privaten Haushalte und Industrie und Gewerbe ein positives Signal zu setzen.
Die Energiebereitstellung im Kreis muss so gestaltet sein, dass der benötigte Strom und die benötigte Wärme ausschließlich aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Hier ist der Vogelsbergkreis insbesondere durch die installierten Windkraftanlagen bereits recht gut aufgestellt. Aus diesem Grunde bevorzugt die Klimaliste Vogelsbergkreis statt der Aufstellung neuer Windkraftanlagen das Repowering bestehender Anlagen, um so die Effektivität zu steigern. Neue Windkraftanlagen dürfen nur erstellt werden, wenn dafür keine wertvollen Waldflächen gerodet werden müssen und durch ein Nachhaltigkeitsgutachten nachgewiesen wird, dass die Vorteile für den Klimaschutz gegenüber möglichen Nachteilen überwiegen.
Für private Haushalte und auch für Gewerbeimmobilien sollte die Installation von kleineren Windkraftanlagen, eventuell auch ohne Rotoren, gefördert werden, insbesondere auch als Ergänzung zu PV-Anlagen, um eine komplette Eigenenergieversorgung
ohne Unterbrechung zu sichern.
Als zweites Standbein für die Energiebereitstellung sind Photovoltaikanlagen zu sehen. Alle kreiseigenen Gebäude sind, soweit nicht schon geschehen und eine bauliche Eignung vorausgesetzt, mit Solarmodulen zu versehen. Die Gemeinden sind angehalten, ihre im Eigentum stehenden Gebäude mit Solarmodulen nachzurüsten. Durch die Bereitstellung von zusätzlichen Fördermitteln und durch eine qualifizierte Beratung
sind die privaten Haushalte und Industrie und Gewerbe von einer Nachrüstung mit Solarmodulen zu überzeugen. Öffentliche Gebäudeneubauten sind in jedem Falle mit Solarmodulen auszustatten. Für private und gewerbliche Neubauten ist eine so genannte solare Baupflicht einzuführen, d.h. Ausstattung der Dächer mit Solarmodulen. Der Kreis wird auf Landesebene aktiv werden, um gegebenenfalls die Hessische Bauordnung entsprechend ändern zu lassen, damit eine solche Satzung rechtswirksam erstellt werden kann. Vorab sollte ein Solardachkataster auf Kreisebene angelegt werden, um alle Flächen zu erfassen, die für eine Ausstattung mit Solarmodulen geeignet
sind. Auf diese Weise können auch Immobilieneigentümer gezielt auf eine Nachrüstung angesprochen werden.
Bei größeren Photovoltaikanlagen ist darauf zu achten, dass nicht wertvolle Bodenflächen durch die Errichtung der Anlagen verloren gehen. Vielmehr sollen neue PV-Anlagen auf vorhandenen Ackerflächen installiert werden – so genannte Agrophotovoltaik. So kann auf der gleichen Fläche Strom produziert und zugleich weiterhin Landwirtschaft betrieben werden. Als positiver Nebeneffekt kann durch die Schattenbildung das schnelle Austrocknen der Böden verhindert werden. Außerdem bieten die Module in vielen Anordnungen Erosions- und Windschutz und tragen durch eine Kombination mit Blühstreifen zum Schutz der Biodiversität bei. Ein weiterer Nebeneffekt ist die damit
verbundene zusätzliche Einnahme der Landwirt*innen.
Solarpotenziale bestehen zudem entlang von Straßen und Schienenwegen, so können z. B. Lärmschutzanlagen mit Solarmodulen bestückt werden.
Alle weiteren Energiepotenziale wie Biomasse, Geothermie und Wasserkraft sind in die Energie- und Wärmeerzeugung einzubeziehen.
Beim Energienutzungspotenzial Biomasse könnte z. B. eine uralte Landnutzungsform in der Landwirtschaft verstärkt zur Anwendung kommen – die Agroforstwirtschaft. Hecken und Baumhecken werden auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche etabliert
um die positiven Wechselwirkungen zwischen beiden Komponenten zu nutzen. Dabei kann die Fläche daneben weiterhin für garten- und ackerbauliche Kulturen genutzt werden. Der Heckenschnitt, der bei der die Pflege der Gehölze anfällt, kann als Holzhackschnitzel oder durch Biomassenutzung zur Energiegewinnung genutzt werden.
Durch die Energieumwandlung im Kreis wird auf Dauer eine nennenswerte regionale Wertschöpfung generiert, die letztendlich allen Einwohner*innen zugutekommt. Dies
auch deshalb, weil deutlich mehr Energie zur Verfügung steht als verbraucht wird. Die daraus erwirtschafteten Überschüsse bedeuten einen finanziellen Gewinn für den gesamten Kreis. Kommunale und auch private Zusammenschlüsse zur Strom- und Wärmeerzeugung sollten daher gefördert und rechtliche Hürden abgebbaut werden.
Erhebliche Einsparmöglichkeiten an Treibhausgasen finden sich auch im Verkehrssektor. Ohne eine Änderung der Antriebstechnologie bringt schon eine Verringerung des Individualverkehrs und eine vermehrte Verlagerung der LKW-Transporte auf die Schiene auch eine entsprechende Reduzierung der schädlichen Treibhausgase mit sich. Eine Reduzierung des Individualverkehrs ist jedoch nur mit einem attraktiven
ÖPNV zu bewerkstelligen. Das Angebot muss so gestaltet sein, dass die Bürger*innen es attraktiv finden, den PKW nicht und stattdessen den ÖPNV zu nutzen. Verlagerung von LKW-Transporten auf die Schiene setzt ein leistungsfähiges Schienennetz voraus. Konkrete Vorstellungen dazu hat die Klimaliste Vogelsbergkreis bereits in ihrem Konzept „Verkehr, ÖPNV und Mobilität“ unterbreitet.
Als weitere Ergänzung dazu sollten die Einkaufswege der Bürger*innen verkürzt werden. Das Entstehen regionaler Einkaufsmärkte ist zu fördern. Weiterhin sind kleine, durch das Bereitstellen der Miete subventionierte Lebensmittelläden in allen Gemeinden zu ermöglichen. Damit wird nicht nur der Autoverkehr verringert, sondern auch die Infrastruktur gerade für ältere Bürger*innen wesentlich verbessert. Zudem entstehen
so wieder neue und über viele Jahrzehnte bewährte Orte der Begegnung und des Zusammenkommens.
Die Reduzierung von Treibhausgasen erfolgt auch durch Entnahme und Speicherung von Treibhausgasen. Eine solche Maßnahme ist mit EUR 195 pro Tonne CO2-Äquivalente zu fördern. Dieser Betrag ist der Preis, den das Umweltbundesamt für die Klimafolgeschäden errechnet hat. Hierfür gibt es auch EU-Subventionen, über die das
Land Hessen verfügen kann. Die langfristige Speicherung der Treibhausgasemissionen ist z. B. über folgenden Maßnahme möglich:
Der Aufbau boden-organischer Substanz (Humusaufbau) in der Landwirtschaft bindet CO2, verbessert die Bodenfruchtbarkeit und erhöht die Wasserspeicherkapazität. Die finanzielle Förderung mit EUR 195 pro Tonne neu gebundenem CO2 soll ausgezahlt werden, wenn sich die Menge an gebundenem Kohlenstoff im Boden erhöht und dort über mehrere Jahre gebunden bleibt. Die Messung soll dabei alle drei Jahre erfolgen und die Auszahlung erfolgt im Vergleich zu einer Referenzmessung zu Beginn des Förderzeitraums. Damit erschließen sich Landwirte eine weitere Einnahmequelle.
Die Einführung eines regionalem Klimageldes sollte überlegt werden, damit zusätzlich der regionale Handel und die regionalen Erzeuger gestärkt und weite Transportwege
verringert werden.
Alle geschilderten Maßnahmen tragen zu einer nicht unerheblichen regionalen Wertschöpfung bei, nach dem alten Motto der ländlichen Genossenschaftsbanken: Das Geld des Dorfes dem Dorfe. Abgesehen davon, dass das regionale Handwerk durch
eine entsprechende Auftragsvergabe davon profitiert, werden auch die Gemeinden im Kreis und der Kreis selbst durch Einnahmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien einerseits und durch Einsparungen bei Strom und Wärmeverbrauch andererseits zu
einer Konsolidierung ihrer Haushalte kommen. Dies gilt natürlich auch für die privaten Haushalte und Industrie und Handwerk.
Die konsequente Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist in jedem Falle eine winwin-Konstellation und bringt eine Digitalisierung, sowie einen zukunftssicheren Vogelsberg mit sich.
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