Pressemitteilung der Klimaliste Hessen zur Verabschiedung des neuen Hessischen Naturschutzgesetzes

Schwarz-Grüne Landesregierung vergisst beim Naturschutz viel zu oft die Menschen

Mit dem am heutigen Tage verabschiedeten Naturschutzgesetz hat die hessische Landesregierung ein Gesetz vorgelegt, das mit Auflagen, Verboten und bürokratischen Regelungen die Akzeptanz dringend notwendiger Naturschutzmaßnahmen reduziert. Aus Sicht der KLIMALISTE Hessen ist dies eine vergebene Chance, Natur- und Klimaschutz in der Gesellschaft besser zu integrieren. Insbesondere für die Bevölkerung in den ländlichen Regionen bringt das neue Gesetz pauschale Einschränkungen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Wiesen und Felder. „So gewinnt man keine Freunde für den Naturschutz, und die großflächige Stilllegung von Waldflächen fördert auch nicht den Willen, sich aktiv im Sinne des Klimaschutzes zu engagieren,“ so der Naturschutzexperte Wulf Hahn, Vorstandssprecher der KLIMALISTE Hessen. Zukünftig können Privatgrundstücke im Bereich von Natura2000-Gebieten (immerhin 21% der Landesfläche Hessens) durch den Staat bewirtschaftet und naturschutzfachlich gepflegt werden, ohne dass der Eigentümer hierzu gehört wurde (§31 Abs. 7). „Wald nur still zu legen, weil es Wald ist, ohne das Vorhaben mit einem Monitoring zu begleiten, um den Bestand und die Entwicklung von seltenen Arten zu erfassen, kann man nur schwer erklären. Es ist bedauerlich, dass sich im neuen Gesetz mehr Ideologie als Wissenschaft findet“, kommentiert Wulf Hahn das neue Gesetz.

Nach Auffassung der Wählerliste wird das Gesetz die Konfrontation zwischen Natur- und Klimaschutz bei der problematischen Thematik Windkraft sogar noch fördern. Durch die Abgrenzung sogenannter „Windkraft sensiblen Arten“ vom übrigen Artenschutz werden zukünftig auch Windkraftanlagen auf naturschutzfachlich hoch sensiblen Standorten gebaut werden können. „Bisheriges Artenschutzrecht wird dabei ausgehöhlt und wirkungslos“.

Auch vermisst die KLIMALISTE an vielen Stellen im Gesetz Konkretisierungen, so z.B. bei der Thematik Lichtverschmutzung (§35) und Vogelschlag an Glasflächen (§37). Sehr konkret wird es dagegen beim Rotmilan und beim Schwarzstorch (§36), den beiden „Vorzugsvogelarten“ des Umweltministeriums. Im Umkreis von 28 Hektar wird zukünftig um Horste des Schwarzstorches die Pflege der Waldbestände im Frühjahr und Sommer unmöglich sein. Keine andere naturschutzrelevante Art wird im Gesetz so konkret geschützt wie der Schwarzstorch. Solche Konkretisierungen gehören nach Ansicht der KLIMA-Liste in eine Rechtsverordnung und nicht in ein Gesetz.

Die übliche Kompensation von Eingriffen in Natur- und Landschaft z.B. durch den Bau von Straßen und Gewerbegebieten wurde bisher durch das Anlegen von Feucht-Biotopen, Hecken, Streuobstwiesen und Allen in der angrenzenden landwirtschaftlichen Flur vorgenommen. „Mit dem neuen Gesetz werden Tiere und Pflanzen diese Ausweichmöglichkeiten kaum noch erhalten, weil Ersatzlebensräume dort nicht mehr angelegt werden dürfen. Dies ist zukünftig nur noch erlaubt, wenn auf diesen Wiesen und Feldern die landwirtschaftliche Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist. Auch können diese Kompensationsmaßnahmen bis 100 Km (im Landkreis oder im angrenzenden Landkreis bzw. im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans) und mehr vom Eingriffsort in Natur und Landschaft entfernt liegen (§13 Absatz 2)“, erklärt Wulf Hahn. „Wie eine grüne Ministerin eine derart naturschutzabträgliche Regelung in ein dem Naturschutz dienenden Gesetz schreiben kann, ist absolut unverständlich“ (§13 Absatz 4).

Dies gilt insbesondere auch für den § 14 zur Umweltverträglichkeitsprüfung, der für Eingriffe bis zehn Hektar (100.000 qm) bei Abgrabungen zur Gewinnung von Bodenschätzen nur eine Vorprüfung vorschreibt, die in der Regel dazu führt, dass keine UVP durchgeführt wird. Für die Aufnahme von landwirtschaftlichen Nutzungen auf Brachflächen oder im Bereich von gesetzlich geschützten Biotopen wird ebenfalls nur eine Vorprüfung für Flächen von ein bis fünf Hektar durchgeführt, nur in Naturschutzgebieten und in Natura 2000 Gebieten beginnt die Prüfung „schon“ unter ein Hektar Fläche, so die Spitzenkandidatin und Biologin Dr. Claudia v. Eisenhart Rothe.

Viele Naturschutzgebiete leiden nicht erst seit dem durch Corona bedingten Besucheransturm auf die Schutzgebiete. So fehlt es an einer für die Bürger*innen verständlichen Lenkung und Regelung insbesondere der Mountainbiker in bedrohten Naturräumen. „Hier wäre die Neufassung des Naturschutzgesetzes eine gute Gelegenheit gewesen, die Thematik im Sinne des Natur- und Artenschutzes aber auch der unterschiedlichen Besuchergruppen zu steuern“, ist die Sprecherin der KLIMALISTE der Auffassung. „Auch diese Problematik wurde nicht angegangen und so geht das Artensterben in den Naturschutzgebieten durch die Verschlafenheit der Umweltministerin leider weiter“.

Die KLIMALISTE Hessen zieht daher eine durchaus kritische Bilanz der Gesetzesinitiative. Einerseits kommt der amtliche Naturschutz mit der „Keule um die Ecke“, bei anderen wichtigen Thematiken bleibt das neue Naturschutzrecht vage und unkonkret oder es wird gar nichts geregelt. „Man kann am Gesetz leider erkennen, wo die Hausspitze im Umweltministerium ihre Hobbies hat, und welche Themen sie rein gar nicht interessieren“, ist das Resümee der KLIMALISTE Hessen. „Wir würden uns wünschen, dass Natur- und Klimaschutz zukünftig mehr auf die Menschen eingeht, sie auch bei ihren Ideen und Vorschlägen abholt. Somit wird nicht nur die Politik glaubwürdiger, sie findet damit auch eine größere Akzeptanz und ist wirkungsvoller. Vielleicht ergibt sich ja nach dem 8. Oktober 2023 hierzu eine Chance“, so Dr. Claudia v. Eisenhart Rothe und Wulf Hahn mit einem Augenzwinkern, den beiden Spitzenkandidat*innen für die KLIMALISTE Hessen zur Landtagswahl.

Dipl.-Geogr. Wulf Hahn
(KLIMALISTE Hessen, Landesvorstand) / Mobil 0174 – 981 48 39

Hintergrund

„Wir können auf kommunalpolitische Erfahrungen und Erfolge für die Klimapolitik verweisen. Es gibt generell aber noch zu wenig Bewegung in der hessischen Klimapolitik , und so ergibt sich für uns die Notwendigkeit, zur Landtagswahl anzutreten. Viele Kommunen müssen beim Klimaschutz vom Land besser finanziell unterstützt werden, um ihre Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen zu können. Viele Kommunen sind heute extrem finanziell überlastet und sollen Klimaschutz und Klimaanpassung als Pflichtaufgabe, die das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, umsetzen. Das überfordert sie,“ sagt die Oberurseler Stadtverordnete der KLIMALISTE Dr. Claudia von Eisenhart Rothe. Der Schutz der Bevölkerung vor Starkregenfolgen, die Überhitzung der Innenstädte und der Gesundheitsschutz in Extremsommern sind völlig neue Aufgaben, die aber unverzichtbar sind.
„Wir, die KLIMALISTE Hessen, sind entsetzt über die Pläne des grünen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, der weitere 23 Autobahnausbauprojekte gegenüber Bundesverkehrsminister Wissing (FDP) befürwortet hat. Die KLIMALISTE Hessen hält es für unumgänglich, dass für alle Autobahnprojekte Klimaschutzverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, sagt Wulf Hahn (Marburg). „Mit der Fortsetzung dieser seit Jahrzehnten unveränderten Straßenbaupolitik des grünen Verkehrsministers, wird die notwendige Verkehrswende grundsätzlich in Frage gestellt. Es passt ins Bild, dass das Verkehrsministerium am 19. Mai die Herausgabe der fachlichen Begründung für die Autobahnausbauprojekte verweigert hat und auf einen formellen Antrag nach dem Hessischen Informationsfreiheits- und Datenschutzgesetz als Möglichkeit zur Informationsbeschaffung verwies, so der Marburger Verkehrsexperte Wulf Hahn.
Die KLIMALISTE fordert statt der Autobahnprojekte stärkere Investitionen in den ÖPNV vor allem auf dem Land, um den Menschen den Umstieg auf klimaverträglichere Mobilität zu ermöglichen. Wenn der Bus und die Bahn nicht fahren, nützt dem Bürger auch das Deutschlandticket nichts“, so Wulf Hahn. „Die Pendlerströme in die Städte müssen mit Bus und Bahn erfolgen, und nicht im PKW auf der neunten und zehnten Spur der A5.“
Für diese grundsätzlichen Forderungen nach einer wirkungsvolleren Klimapolitik in Hessen tritt nun die Klimaliste Hessen (Wählerliste) zur Landtagswahl an.
Jede Person, die kandidierte, hat bei der Aufstellungsversammlung ihre Beweggründe genannt, warum sie mit der KLIMALISTE wirksamen Klimaschutz umsetzen möchte. Dabei waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass die Kommunikation über wichtige Klimaschutzmaßnahmen verbessert werden müsse. „Dinge zu verbieten und den Menschen zu sagen, was sie alles machen müssen, ohne ihnen aber zu erklären, warum sie es tun müssen, verringert nicht nur die Akzeptanz dringend nötiger Maßnahmen, es verstärkt sogar den Widerstand gegen Klimaschutz als Ganzes. Den Bürgerinnen und Bürgern sollte der Vorteil erklärt werden, denn es bedeutet, frei von fossilen Energien und unabhängig von Diktaturen zu sein. Dies wird leider sträflich von der jetzigen Politik vernachlässigt. Die Bürger vermissen stringentes Handeln.“
Folgende Plätze wurden einzeln in geheimer Wahl abgestimmt:

KLIMALISTE Hessen e.V.

Die KLIMALISTE Hessen e.V. ist eine politische Graswurzelbewegung zur Durchsetzung konsequenter Klimaschutzmaßnahmen. Sie nahm ihren Anfang 2019 in Erlangen, wo sie aus dem Stand zwei Sitze im dortigen Stadtrat errang. Mittlerweile gibt es Klimalisten in allen 16 Bundesländern.

Erklärtes Ziel ist die Umsetzung der klimapolitischen Wende vor Ort zur maximal möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes. Dazu treten und traten überparteiliche Klimalisten bundesweit zu Landtags- und Kommunalwahlen an.

In Hessen gelang ihnen der Einzug in mehrere kommunale Parlamente, am erfolgreichsten war die KLIMALISTE in Marburg, wo sie seit 2021 Verantwortung in der Regierungskoalition übernimmt.

In den Klimalisten findet man einen Zusammenschluss von Wissenschaftler*innen, Studierenden, Eltern, Azubis, Angestellten, Unternehmer*innen und anderen im Klimaschutz engagierten Einwohner*innen. Gemeinsam wird so die Eindämmung der Klimakrise zur höchsten Priorität erklärt, mit dem klaren Ziel, ein zukunftsfähiges, klimaneutrales Deutschland zu bauen.

Bislang forderte die KLIMALISTE die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze. Aufgrund neuester wissenschaftlicher Untersuchungen muss festgestellt werden, dass diese Grenze wahrscheinlich nicht mehr gehalten werden kann. Da jedes zusätzliche Zehntelgrad horrende Schäden für unsere Umwelt, der öffentlichen Infrastruktur und auch der Wirtschaft bedeutet, setzt sich die KLIMALISTE dafür ein, maximale Anstrengungen zu unternehmen, um den Treibhausgasausstoß bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren.

Mehr Infos unter: https://www.klimaliste.de/grundkonsens
und www.klimaliste-hessen.de

Fragen beantworten:

Beate Balzert
E-Mail: kontakt@klimaliste-hessen.de
Telefon: 0157-36605818

Dr. Claudia von Eisenhart Rothe
E-Mail: cl.eisenhart@klimaliste-oberursel.de
Mobil: 0175-5670228

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