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Die KLIMALISTE Hessen e.V. lehnt den Gesetzentwurf aus dem Hause Wissing (FDP) zur Planungsbeschleunigung ab

Die KLIMALISTE Hessen e.V.  fordert Verkehrsminister Al-Wazir dringend dazu auf, die Liste der Autobahnprojekte nicht freizugeben.
Verkehrswende und Klimaschutzziele in Hessen sind so nicht umsetzbar

Die KLIMALISTE Hessen e.V. lehnt den Gesetzentwurf aus dem Hause Wissing (FDP) zur Planungsbeschleunigung ab. Weder die erhoffte Planungsbeschleunigung wird dadurch erreicht werden, noch dienen die Straßenbauneubau- und Ausbauprojekte dem Klimaschutz, dem die Bundesregierung durch das Klimaschutzgesetz verpflichtet ist.

„Wenn der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 in seiner Gänze umgesetzt wird und die fast 300 Straßenbauprojekte umgesetzt werden, wird die Bundesregierung ihr Klimaschutzziel haushoch verfehlen. Das Klimaschutzziel sieht vor, die CO2-Emissionen von heute 148 Mio. (2022)[1] auf 85 Mio. t im Jahr 2030 zu verringern“,

so der BVWP-Experte der KLIMALISTE Hessen e.V., Wulf Hahn (Marburg).

Selbst wenn die Listen beschlossen würden, wären die insgesamt fast 300 Projekte[2] auf Bundesebene in den nächsten 50 Jahren von den Straßenbauverwaltungen bzw. der Autobahn GmbH nicht umsetzbar. Mit der Definition des überragenden öffentlichen Interesses, das für 148 Projekte gelten soll, wird jetzt versucht, Autobahnprojekte[3] durchzuboxen. Damit wird die heute geltende Rechtsposition von Umweltverbänden und Privatleuten stark eingeschränkt. Dies zeigt auch, dass die Ampelkoalition eine Politik gegen die Klimaschutzwende betreibt.

Der Experte der KLIMALISTE Hessen e.V. kritisiert scharf, dass die Beschleunigungsverfahren[1] die Möglichkeit eröffnen, ohne Erörterungsverfahren ein Projekt zu beschließen. Zwar sei es zu begrüßen, dass Pläne in Zukunft digital verfügbar gemacht werden, allerdings sei das Gesamtpaket eine massive Beschneidung demokratisch verbriefter Rechte.

Die vorgesehene Frist für die Anhörungsbehörde bei Verfahren ohne Erörterung, sechs Wochen nach Auslegungsende der Unterlagen bereits ihre Stellungnahme abgeben zu müssen, ist praxisfern und zeigt den Realitätsverlust im Bundesverkehrsministerium.

Auch die Vorgabe in §17i des Gesetzentwurfs, dass für bestimmte[2] Projekte das Planfeststellungsverfahren nach vier Jahren abgeschlossen sein muss, zeigt die Unkenntnis der Bearbeiter im BMDV über die komplexen Abläufe in Planfeststellungsverfahren auf. Bei einem Autobahngroßprojekt ist eine derartige Fristvorgabe nicht einhaltbar, wenn man die gültigen umweltrechtlichen Standards beibehalten will. Dies betrifft in Hessen beispielsweise die A 44, Dreieck Lossetal – Helsa.

„Bevor die Bedarfsplanüberprüfung nicht abgeschlossen ist, kann über den Gesetzentwurf nicht sinnvoll entschieden werden“, so Verkehrsplaner Wulf Hahn.

Mit den weiteren 148 Projekten der Anlage 2 aus dem FStrAbG, von denen allein 30 in Hessen durchgeführt werden sollen, ist die Verkehrswende nicht umsetzbar.

Verkehrsminister Al Wazir wird aufgefordert, den Referentenentwurf abzulehnen.

Bereits die Ausbauprojekte

  • an der A 3 zwischen Ffm-Flughafen, Mönchhofdreieck und Offenbach/Hanau,
  • an der A 5 im Bereich Frankfurt – Friedberg und Darmstadt-Seeheim-Jugenheim,
  • AD Reiskirchen -AD Ohmtal/A 49,
  • A 661-AK Homburg-AS Homburg,
  • A 45 zwischen Gambacher Kreuz und Gießen,
  • A 60 Mainspitzdreieck-Rüsselsheim,
  • A 66 Schiersteiner Kreuz-Wiesbadener Kreuz

führen zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbssituation der Bahn und werden zu einer erheblichen Steigerung des Autoverkehrs führen.

„Die Verkehrswende in Hessen wäre damit ab absurdum geführt“, so Wulf Hahn abschließend. „Viel wichtiger wäre es, die verfügbaren finanziellen Mittel vollständig in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur zu investieren. Das Beispiel der Rahmedetalbrücke an der A 45 zeigt, welche katastrophale Auswirkungen die Vernachlässigung des Erhalts der bestehenden Infrastruktur hat.“

Fragen beantwortet: Wulf Hahn 01749814839



[1] https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/uba-prognose-treibhausgasemissionen-sanken-2022-um

[2] Die Zahl von fast 300 Projekten ergibt sich aus 145 Straßenbauprojekten aus Anlage 1 und 148 Straßenbauprojekten aus Anlage 2 des Gesetzentwurfes zur Planungsbeschleunigung.

[3] (Projekte der Anlage 2 zu § 1 Abs. 3 FStrABG:  148 Projekte)

[4] Gesetzentwurf „zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“
[5] Projekte des TEN-Kernnetzes der EU

Hintergrund

KLIMALISTE Hessen e.V.

Die KLIMALISTE Hessen e.V. ist eine politische Graswurzelbewegung zur Durchsetzung konsequenter Klimaschutzmaßnahmen. Sie nahm ihren Anfang 2019 in Erlangen, wo sie aus dem Stand zwei Sitze im dortigen Stadtrat errang. Mittlerweile gibt es Klimalisten in allen 16 Bundesländern.

Erklärtes Ziel ist die Umsetzung der klimapolitischen Wende vor Ort zur maximal möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes. Dazu treten und traten überparteiliche Klimalisten bundesweit zu Landtags- und Kommunalwahlen an.

In Hessen gelang ihnen der Einzug in mehrere kommunale Parlamente, am erfolgreichsten war die KLIMALISTE in Marburg, wo sie seit 2021 Verantwortung in der Regierungskoalition übernimmt.

In den Klimalisten findet man einen Zusammenschluss von Wissenschaftler*innen, Studierenden, Eltern, Azubis, Angestellten, Unternehmer*innen und anderen im Klimaschutz engagierten Einwohner*innen. Gemeinsam wird so die Eindämmung der Klimakrise zur höchsten Priorität erklärt, mit dem klaren Ziel, ein zukunftsfähiges, klimaneutrales Deutschland zu bauen.

Bislang forderte die KLIMALISTE die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze. Aufgrund neuester wissenschaftlicher Untersuchungen muss festgestellt werden, dass diese Grenze wahrscheinlich nicht mehr gehalten werden kann. Da jedes zusätzliche Zehntelgrad horrende Schäden für unsere Umwelt, der öffentlichen Infrastruktur und auch der Wirtschaft bedeutet, setzt sich die KLIMALISTE dafür ein, maximale Anstrengungen zu unternehmen, um den Treibhausgasausstoß bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren.

Mehr Infos unter: https://www.klimaliste.de/grundkonsens
und www.klimaliste-hessen.de

Fragen beantworten:

Beate Balzert
E-Mail: kontakt@klimaliste-hessen.de
Telefon: 0157-36605818

Dr. Claudia von Eisenhart Rothe
E-Mail: cl.eisenhart@klimaliste-oberursel.de
Mobil: 0175-5670228

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